Die Erblasserin hat angeordnet, dass der Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Kommentar / Kontext / Wirkungsgeschichte:
„Erste Versuche, die Bildfläche in freien Assoziationen von Farbe und Form zu handhaben, zeigen, daß sie schon früh zu einer eigenen Handschrift fand.“ (zit.n.: Dohrmann, o.S.)
Weitere Abbildung:
verso:
unbenannt [Gespinst/fragil]
um 1950-54
Mischtechnik auf Papier
38 x 53 cm