Über uns

Verein

Vorstellung der Initiative

Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg: ein Pilotprojekt aus dem Land Brandenburg

Korrespondenz unseres Pilotprojekts mit zwei Prämissen der kulturpolitischen Strategie des Landes Brandenburg: „der Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements“ und „ der Unterstützung von regionaler Identität“ sowie mit einer Prämisse der Landeskulturförderung: „der Digitalisierung von Kulturgut“. Unser Bemühen, Künstlernachlässe grundsätzlich als kulturelles Erbe bzw. regional wertvolles Kulturgut in die Koalitionsvereinbarung oder die kulturpolitische Strategie des Landes Brandenburg einzubringen, gelang bisher nicht.

Unsere Entstehung
Die Initiative „Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg“ entstand im Mai 2011.
Am 31. Januar 2015 gründete sich der gleichnamige Verein, dem bis heute knapp 50 Mitglieder angehören.

Unsere Motivation und Ausrichtung
Der kaum beleuchtete Quellenwert von Künstlernachlässen für die lokale Zeit-, Kultur- und Kunstgeschichte war die Motivation, eine neue Infrastruktur zur Nachlasserfassung entstehen zu lassen. Ebenso intensiv sensibilisieren wir arbeitende Künstlerinnen und Künstler zur Werk-Erfassung. Denn sie ist der eigentliche Schlüssel für eine zukünftig effektive Betreuung von Künstlernachlässen durch die Erben und fachlichen Rat.

Das in den alten Bundesländern von Nachlass-Initiativen praktizierte Archiv-Modell, das sich räumlich wie personell längst seinen Kapazitätsgrenzen nähert, sehen wir nicht als perspektivische Lösung.

In den neuen Bundesländern ist die Sensibilität für Werk- und Nachlass-Pflege in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und in Brandenburg unterschiedlich entwickelt. Depot-Lösungen der Initiativen gibt es bisher keine.

Im Land Brandenburg offenbarten uns die Besuche privater Nachlasshalter, dass diese zum Engagement sehr bereit sind, die Erfassung und Vermittlung jedoch – allein auf sich gestellt – nicht leisten können.

Unsere Ziele
Integration der Nachlasshalter in die Erfassungsarbeit
Wir beziehen den privaten Laien als neue Kapazität in die digitale Nachlasserfassung ein, indem wir ihn fachlich führen und unterstützen. 90% der Nachlasshalter sind Laien. Die bisher von Museum oder Archiv zu leistende Aufgabe der Erfassung wird somit „ausgegliedert“.
Digitales Erfassen, Bewahren und Veröffentlichen
Auf diese Weise sind die erfassten Nachlasswerke zumindest(!) digital bewahrt und seit Mai 2014 zugänglich über unsere Datenbank.
Etablieren eines Kernbestandsdepots
Das digitale Erfassen und Bewahren ist zwar eine gute Voraussetzung für die Erschließung. Es bedarf dennoch der langfristigen Bewahrung eines ausgewählten Kernbestandes von Originalen und dessen Zugänglichkeit. Dafür sollten perspektivisch, so unsere Vision, regionale Depot-Lösungen für ein öffentlich zugängliches „Kernbestandsdepot“ entstehen.

Unser Weg
Digitales Erfassungsformular als „Werkzeug“ für die Laienhand
Das Erfassungsformular ist kompatibel mit musealen Erfassungsstandards und -programmen. Wir entwickelten es wie
auch die Datenbank in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftshistoriker und Programmierer, Daniel Burckhardt, dem Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) und der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Studiengang Museumskunde. Durch seine leichte Handhabbarkeit ist dieses Erfassungswerkzeug auch zur Werk-Pflege bestens geeignet, d. h. zur Werk-Erfassung durch die Künstler selbst. Die laufende Erfassung erleichtert ihnen zunächst die Werk-Vermittlung zu Lebzeiten. Und für die zukünftigen Nachlasserben im Land Brandenburg wäre der Übergang des erfassten Werkes in die Datenbank gänzlich unkompliziert.
Das digitale Erfassungsformular kann auch von jedem Nachlasshalter und Künstler in anderen Bundesländern genutzt werden, dann natürlich ohne Bezug auf unsere Datenbank.
Zusammenarbeit mit der Hochschulausbildung
2014 erfasste den Nachlass von Werner Gottsmann (1924–2004) eine Studentin der Fachhochschule Potsdam,
FB Informationswissenschaften. In die Nachlasserfassung von Klaus Kehrwald (1959-2009) einbezogen war 2016/17
eine Studentin der HTW .
Transparenz nach außen
Seit Januar 2013 versenden wir einen Newsletter pro Quartal, der unsere aktuellen Aktivitäten vermittelt. Seit November 2015 gibt es einen Flyer (dt./engl.), der unser Angebot zusammenfasst. Die Website-Pflege ist selbstverständlich.
Wir sind einbezogen in bundesweite und internationale Tagungen/Symposien zum Nachlass-Thema. Wir bieten Fachtexte für Tagungspublikationen und Fachpresse. Diese offensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlich, um für die Nachlass-Problematik zu sensibilisieren und neue Kooperationspartner zu finden.
Kontinuierlich im Austausch stehen wir mit den Museen (mit bildender Kunst im Bestand), mit Galerien und privaten Sammlern sowie mit den Landesverbänden der Künstlerinnen und Künstler, der Museen, Archive und öffentlichen Bibliotheken.
Seit Juli 2019 zeigen wir unsere Wanderausstellung "Sichtbares Erbe = Geteiltes Erbe". Sie ist konzipiert für Landkreise und kreisfreie Städte im Zeitraum von 2019–2024. Die Auftaktausstellung fand im Foyer des Brandenburger Landtages, Alter Markt 1, 14467 Potsdam statt. Die nächsten Stationen waren Frankfurt (Oder), Bernau b. Berlin, Eisenhüttenstadt, Panketal und Cottbus.
Kulturpolitisches Engagement
Wir halten kontinuierlich Kontakt zu Kulturpolitikern und Kulturverwaltungen des Landes, der Kommunen und Landkreise. Kontinuierlich ist auch der Austausch mit Künstlervereinigungen und Nachlass-Initiativen anderer Bundesländer sowie mit den Kunsthochschulen in Dresden und Leipzig.
Seit 2015 engagierten wir uns für die Gründung und Strategie eines „Bundesverbandes Künstlernachlässe e.V" (BKN).
Am 4. März 2017 wurde er gegründet.

Unsere fachliche Beratung und Vermittlung im Detail

1. Erfassung von Nachlässen
- gattungsspezifisch, beginnend mit der jeweiligen Hauptgattung
- Auswahl eines Kernbestandes (5-10% ), der die Werkstruktur charakterisiert, durch Fachjuroren und die Nachlasshalter
- Empfehlung des Kernbestandes zur unbedingten Bewahrung
- angesichts der Werkqualität und der Arbeitskapazität der Erfasser mögliche Erweiterung zu einem Werkverzeichnis
2. Bewahrung von Nachlässen
- derzeit Beratung privater Nachlasshalter über kostengünstige Standard-Anpassungen der bestehenden Bedingungen
- „Kernbestandsdepot als Vision“ für regionale Depot-Lösungen
(bspw. als gemeinschaftlich gefördertes Unternehmen in Trägerschaft des Landes und der Landkreise, unterstützt durch private lokale Investoren)
- Aufgaben: fachgerechte Bewahrung, Archivierung und Restaurierung, Vermitteln der wissenschaftlichen Erschließung,
von Ausstellungs- und Publikationsmöglichkeiten, Realisierung des Leihverkehrs
- Verankerung privater Künstlernachlässe in Freundeskreise, Kunstvereine, Galerien und Stiftungen zur Bewahrung auch über die Familie des Verstorbenen hinaus
3. Vermittlung von Nachlässen

- Öffentliche Vermittlung an die Forschung, den Ausstellungsbetrieb und den Kunsthandel zwecks höherer Wertbeimessung
- überregionale Vernetzung der Akteure auf der Basis des BKN
- zu lokalen Museen und Archiven, zu Galerien oder zu privaten Kunstsammlern
4. Restaurierung von Nachlässen

- Vermittlung kostengünstiger Gutachten und Angebote
- in kostenintensiven Fällen Unterstützung der Akquise
5. Rechtssicherheit für Nachlässe
- Vermittlung von juristischem Rat
- Willkommen für Unterstützer mit komplexer Fachkompetenz in den Bereichen Erbrecht, Urheberrecht und Vereinsrecht

Thomas Kumlehn und Dr. Liane Burkhardt (Potsdam, November 2021)